Schadstoffprofil: Asbest
Eigenschaften
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- Unbrennbarkeit
- chemische Beständigkeit
- elektrische und thermische Isolierfähigkeit
- hohe Elastizität und Zugfestigkeit
- Verspinnbarkeit (teilweise)
- gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
- Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)
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Vorkommen im Gebäude
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Schwachgebundene Asbestprodukte:
- Spritzasbest
- Stopfmassen
- Kitte
- Putze
- Platten
- Pappen
- Schnüre
- Gewebe
- Schaumstoffe
- Cushion-Vinyl-Bodenbeläge
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Asbestzementprodukte:
- Fassadenverkleidungen
- Kamine
- Dacheindeckungen
- Fußbodenplatten sog. "Floor-Flex-Platten"
(sind im Zweifelsfall vom Sachverständigen zu beurteilen)
- Bremsbeläge (z.B. Aufzüge, LKW)
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Gesundheitliche Wirkung
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- beim Menschen eindeutig krebserzeugend:
Einstufung K1
- Asbestose
- Mesotheliom
- Bronchialkarzinom
(gilt für "kritische" Fasern gemäß WHO: D 5µm, L : D > 3:1)
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Grenz- bzw. Richtwerte
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- 1.000 Fasern/m³:
Zum Nachweis des Erfolgs im Rahmen vorläufiger Maßnahmen
- Meßwert 500 Fasern/m³ sowie oberer Poisson-Wert;
1.000 Fasern/m³: Zum Nachweis des Sanierungserfolgs
- 15.000 Fasern/m³:
Arbeitsplatzgrenzwert (Zielgruppe: Beschäftigte bei ASI-Arbeiten)
- 1.000 Fasern/m³:
Abluft von Lufttauschern und Asbest - Vakuumsauggeräten
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Rechtliche Grundlagen/ Vorschriften
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- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Asbest-Richtlinie
- TRGS 519, TRGS 905
- BGI 505-46
- Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
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Beurteilungs- grundlage
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Asbest-Richtlinie: "Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden":
nach Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage
Dringlichkeitsstufe I:
Sanierung unverzüglich erforderlich. Beginn jedoch spätestens nach 3 Jahren, wenn in der Zwischenzeit vorläufige Maßnahmen getroffen und diese mindestens halbjährlich durch Luftmessungen überprüft werden.
Dringlichkeitsstufe II:
Neubewertung nach maximal 2 Jahren
Dringlichkeitsstufe III:
Neubewertung nach maximal 5 Jahren
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Probenahme
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Abscheiden faserförmiger Partikel auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat gemäß VDI-Richtlinie 3492
Probenahmedauer: 8 Stunden
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Analysenmethode
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Rasterelektronenmikroskop (REM) mit gekoppelter energiedispersiver Röntgenmikroanalyse (EDXA) zur Faseridentifizierung, gemäß VDI 3492bzw. VDI 3866 Blatt 5.
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Handlungs- empfehlungen
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- Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen.
- Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
- Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
- vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens nach 3 Jahren
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Vorläufige Maßnahmen
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- keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und Luftbewegungen
- Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der Nutzungsdauer)
- Nutzungsaussetzung
- regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
- Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
- Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes
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Sanierungs- möglichkeiten
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Methode 1: Entfernen
Methode 2: Beschichten
Methode 3: Räumliche Trennung
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