Brandschutzordnung

Sie kann als Hausordnung für den Brandschutz angesehen werden

Untergliedert ist sie in

  • Teil A: für Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten (Verhalten im Brandfall)
  • Teil B: für Mitarbeiter (Regelungen zur Brandverhütung)
  • Teil C: für Mitarbeiter, mit Aufgaben im Brandschutzbereich (Realisierung vorbeugender Maßnahmen)