Brandschutzordnung
Sie kann als Hausordnung für den Brandschutz angesehen werden
Untergliedert ist sie in
- Teil A: für Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten (Verhalten im Brandfall)
- Teil B: für Mitarbeiter (Regelungen zur Brandverhütung)
- Teil C: für Mitarbeiter, mit Aufgaben im Brandschutzbereich (Realisierung vorbeugender Maßnahmen)